Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI
Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf.
Wir helfen Ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im Bereich:
- der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haut- und Mundpflege, Rasieren und Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung
- der Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- der Mobilisation: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Lagern- und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung
- die ärztliche Versorgung: Begleitung zu Ärzten und Behörden, Besorgung von Rezepten und Medikamenten
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der Eingruppierung in eine Pflegestufe ab.
Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten „Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe aufgliedert.
Hier haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit all unserem Wissen und unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe sichergestellt werden.